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   BGH, 08.07.1980 - VI ZR 162/78   

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https://dejure.org/1980,8783
BGH, 08.07.1980 - VI ZR 162/78 (https://dejure.org/1980,8783)
BGH, Entscheidung vom 08.07.1980 - VI ZR 162/78 (https://dejure.org/1980,8783)
BGH, Entscheidung vom 08. Juli 1980 - VI ZR 162/78 (https://dejure.org/1980,8783)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Unterlassungsklage gegen grobe Entstellungen des Lebensbildes eines verstorbenen Angehörigen in einem Buch - Vorwurf der vorsätzlichen Beteiligung an rassenpolitischen Vernichtungsplänen der NS-Machthaber - Besondere Schutzwürdigkeit der betroffenen Persönlichkeit ...

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 20.03.1968 - I ZR 44/66

    "Mephisto"; Grundlagen des Unterlassungsanspruchs wegen Verletzung des

    Auszug aus BGH, 08.07.1980 - VI ZR 162/78
    Im Ausgangspunkt ist dem Berufungsgericht darin zuzustimmen, daß sich die Klägerin als nächste Angehörige mit der Unterlassungsklage gegen grobe Entstellungen des Lebensbildes ihres verstorbenen Vaters wehren kann (BGHZ 15, 249, 259; 50, 133, 136 ff; Senatsurteil vom 4. Juni 1974 - VI ZR 68/73 - VersR 1974, 1080; vgl. auch BVerfGE 30, 173, 194).

    Die Grenzen, die für die Wahrnehmung des Persönlichkeitsschutzes eines Verstorbenen durch seine Angehörigen insbesondere im Blick auf das mit verblassender Erinnerung schwindende Schutzbedürfnis bestehen (vgl. BGHZ 50, 136 ff [BGH 20.03.1968 - I ZR 44/66]), sind im Streitfall nicht überschritten, wenn das Verständnis des Berufungsgerichts zugrundegelegt wird, dem Verstorbenen werde in jenem Kapitel des Buches vorgeworfen, als Wissenschaftler bewußt und gewollt den rassenpolitischen Vernichtungsplänen der NS-Machthaber "Schrittmacherdienste" geleistet und sich an entsprechenden Experimenten zur Durchführung der Pläne beteiligt zu haben.

    Sie fordert ihm auch keine Relativierung des schutzwürdigen Anliegens seiner Kritik ab, sondern nur eine vollständigere Sachaussage, die belegt ist, daher ihm in ihrer Fassung nicht vom Gericht vorgeschrieben wird (vgl. dazu das "Mephisto"-Urteil des BGH vom 20. März 1968 - I ZR 44/66 = NJW 1968, 1773, 1778 [BGH 20.03.1968 - I ZR 44/66] [insoweit nicht in BGHZ 50, 133]), und auch dies nicht, um dem Vater der Klägerin oder Dr. Dr. K. in der Darstellung der "bereinigten" Fassung eine mildere Behandlung durch ihre Kritiker zu verschaffen, was nicht zulässig wäre, sondern allein um deswillen, weil ohne solchen Zusatz das durch die "unbereinigte" Fassung verzerrte Bild über den Vater der Klägerin durch eine erneute Veröffentlichung wiederbelebt zu werden droht.

  • BVerfG, 24.02.1971 - 1 BvR 435/68

    Mephisto - Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht

    Auszug aus BGH, 08.07.1980 - VI ZR 162/78
    Im Ausgangspunkt ist dem Berufungsgericht darin zuzustimmen, daß sich die Klägerin als nächste Angehörige mit der Unterlassungsklage gegen grobe Entstellungen des Lebensbildes ihres verstorbenen Vaters wehren kann (BGHZ 15, 249, 259; 50, 133, 136 ff; Senatsurteil vom 4. Juni 1974 - VI ZR 68/73 - VersR 1974, 1080; vgl. auch BVerfGE 30, 173, 194).
  • BVerfG, 07.12.1976 - 1 BvR 460/72

    Flugblatt

    Auszug aus BGH, 08.07.1980 - VI ZR 162/78
    Solches Verständnis würde einseitig auf den Persönlichkeitsschutz abheben und außer acht lassen, daß Persönlichkeitsschutz und Kritikerfreiheit nach der Wertordnung der Verfassung als gleichrangig gegeneinander abzuwägen sind (BVerfGE 43, 130, 136 ff = NJW 1977, 799, 800 [BVerfG 07.12.1976 - 1 BvR 460/72]; zum gleichen Rang der Schutzgüter vgl. zuletzt Senatsurteil vom 30. Mai 1978 - VI ZR 117/76 = LM Art. 5 GG Nr. 45 = NJW 1978, 1797).
  • BGH, 26.11.1954 - I ZR 266/52

    Rechtsfolgen der Übertragung des Urheberrechts - Cosima Wagner

    Auszug aus BGH, 08.07.1980 - VI ZR 162/78
    Im Ausgangspunkt ist dem Berufungsgericht darin zuzustimmen, daß sich die Klägerin als nächste Angehörige mit der Unterlassungsklage gegen grobe Entstellungen des Lebensbildes ihres verstorbenen Vaters wehren kann (BGHZ 15, 249, 259; 50, 133, 136 ff; Senatsurteil vom 4. Juni 1974 - VI ZR 68/73 - VersR 1974, 1080; vgl. auch BVerfGE 30, 173, 194).
  • BGH, 22.12.1959 - VI ZR 175/58

    Burschenschaft - § 823 Abs. 1 BGB, Allgemeines Persönlichkeitsrecht,

    Auszug aus BGH, 08.07.1980 - VI ZR 162/78
    Ein Zusatz dieser Art nimmt den verzerrenden Akzenten der "unbereinigten" Fassung, mit denen, wie ausgeführt, auch die "bereinigte" Fassung belastet ist, ihr Gewicht; er rückt das durch die "unbereinigte" Fassung verzeichnete Bild über die subjektive Einstellung des Vaters der Klägerin gegenüber den Sterilisationsvorhaben sowohl für die Veröffentlichung der "Studien" als auch für seine hieran anschließende Mitwirkung an Versuchen wieder zurecht (vgl. BGHZ 31, 308, 319).
  • BGH, 04.06.1974 - VI ZR 68/73

    Persönlichkeitsschutz Verstorbener - Grobe Entstellung - Angehörige -

    Auszug aus BGH, 08.07.1980 - VI ZR 162/78
    Im Ausgangspunkt ist dem Berufungsgericht darin zuzustimmen, daß sich die Klägerin als nächste Angehörige mit der Unterlassungsklage gegen grobe Entstellungen des Lebensbildes ihres verstorbenen Vaters wehren kann (BGHZ 15, 249, 259; 50, 133, 136 ff; Senatsurteil vom 4. Juni 1974 - VI ZR 68/73 - VersR 1974, 1080; vgl. auch BVerfGE 30, 173, 194).
  • BGH, 03.06.1975 - VI ZR 123/74

    Voraussetzungen des zivilrechtlichen Anspruchs auf Unterlassung - Rufschädigung

    Auszug aus BGH, 08.07.1980 - VI ZR 162/78
    Zwar ist ihm darin zuzustimmen, daß dem Richter durch Art. 5 GG auch für die nähere Ausgestaltung eines Veröffentlichungsverbots aufgrund eines Unterlassungsanspruchs Grenzen gezogen sind, die sich an Wesen und Bedeutung der freien Meinungsäußerung ausrichten (vgl. BGHZ 57, 325, 331 [BGH 30.11.1971 - VI ZR 115/70] und Senatsurteil vom 3. Juni 1975 - VI ZR 123/74 = NJW 1975, 1882, 1885).
  • BGH, 30.05.1978 - VI ZR 117/76

    "Will Ulrike Gnade oder freies Geleit?" (Heinrich Böll; DER SPIEGEL 3/1972)

    Auszug aus BGH, 08.07.1980 - VI ZR 162/78
    Solches Verständnis würde einseitig auf den Persönlichkeitsschutz abheben und außer acht lassen, daß Persönlichkeitsschutz und Kritikerfreiheit nach der Wertordnung der Verfassung als gleichrangig gegeneinander abzuwägen sind (BVerfGE 43, 130, 136 ff = NJW 1977, 799, 800 [BVerfG 07.12.1976 - 1 BvR 460/72]; zum gleichen Rang der Schutzgüter vgl. zuletzt Senatsurteil vom 30. Mai 1978 - VI ZR 117/76 = LM Art. 5 GG Nr. 45 = NJW 1978, 1797).
  • BGH, 01.02.1977 - VI ZR 204/74

    "Halsabschneider"

    Auszug aus BGH, 08.07.1980 - VI ZR 162/78
    Soweit für die Behauptung "innerer" Tatsachen Grundsätze heranzuziehen sind, die für Werturteile und Meinungen entwickelt worden sind (Senatsurteil vom 1. Februar 1977 - VI ZR 204/74 = GRUR 1977, 801 = LM Art. 5 GG Nr. 40 - Halsabschneider), könnten sie im Streitfall keine andere Abwägung rechtfertigen.
  • BGH, 30.05.1974 - VI ZR 174/72

    Brüning-Memoiren I

    Auszug aus BGH, 08.07.1980 - VI ZR 162/78
    Richtig ist freilich, daß nach geschehenem Angriff durch die Herausgabe des Buchs in der "unbereinigten" Fassung eine Vermutung für seine Wiederholung in einer der "unbereinigten" Fassung vergleichbaren Form besteht und daß strenge Anforderungen an die Widerlegung dieser Vermutung zu stellen sind (Senatsurteile vom 25. Mai 1965 - VI ZR 19/64 = LM Art. 5 GG Nr. 19; vom 3. Dezember 1968 - VI ZR 140/67 = GRUR 1969, 236, 238; vom 9. November 1971 - VI ZR 57/70 = GRUR 1972, 435, 437; vom 30. Mai 1974 - VI ZR 174/72 = GRUR 1975, 89, 92).
  • BGH, 30.11.1971 - VI ZR 115/70

    Pflicht eines Presseorgans zur Mitteilung über Freispruch

  • BGH, 03.12.1968 - VI ZR 140/67

    Anspruch auf Unterlassung - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen

  • BGH, 09.11.1971 - VI ZR 57/70

    Unterlassungsanspruch ehrverletzender Äußerungen bei gesellschaftsinterner

  • BGH, 25.05.1965 - VI ZR 19/64

    Passivlegitimation des Verlags bei Veröffentlichung eines ehrverletzenden

  • BGH, 08.07.1980 - VI ZR 176/78

    Revisionszulassung durch Berichtigungsbeschluß

    Beim Berufungsgericht waren wegen desselben Sachverhalts fünf Verfahren anhängig, in denen sich neben der Klägerin der in dem beanstandeten Kapitel des von der Beklagten verlegten Buchs zusammen mit ihr genannte Leiter ihres biologischen Instituts Dr. Dr. K. (VI ZR 158/78 und VI ZR 159/78) und die Tochter ihres verstorbenen Gesellschafters Dr. G. M. (VI ZR 162/78) gegen die Beklagte und den Buchautor gleichförmig gegen die Wiederholung der Vorwürfe wehrten.
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